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Polizeistundenverlängerung beantragen
Für gastgewerbliche Tätigkeiten gelten vom Gesetz vorgegebene Schliessungszeiten. Diese dauern von

24.00 bis 05.00 Uhr
01.00 bis 05.00 Uhr in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag.
Für einen bestimmten Anlass kann die Schliessungszeit auf Gesuch des Patentinhabers verkürzt oder aufgehoben werden.

Die Verkürzung der Schliessungszeit wird oft auch als Polizeistundenverlängerung bezeichnet.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Geben Sie an, bis wann Sie die Polizeistundenverlängerung wünschen. Diese wird in der Regel bis längstens 03.00 Uhr gewährt.

Verfahren

Nach Erhalt der Bestellung orientiert Sie die Gemeinderatskanzlei über die Verlängerungsbewilligung. Gleichzeitig wird die Polizeistation Widnau informiert.

Online-Formular

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