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Bürgerversammlung

Bürgerversammlung
Wie die Landsgemeinden gehören die Bürgerversammlungen zu den ältesten und einfachsten Formen der Schweizer Demokratie. Die Stimmberechtigten versammeln sich, um zu entscheiden.
Als oberstes politisches Organ der Gemeinde berät und beschliesst die Bürgerschaft an der Bürgerversammlung, soweit nicht von Gesetzes wegen eine Urnenabstimmung vorgeschrieben ist. Die Abstimmungen an der Bürgerversammlung erfolgen offen.

Vorversammlung
Jeweils in der Woche vor der Bürgerversammlung findet die Vorversammlung statt. An diesem Anlass kann unverbindlich und in lockerer Atmosphäre über die Themen der nahenden Bürgerversammlung diskutiert werden. Es können alle daran teilnehmen.

Kontakt

Marcel Fürer
marcel.fuerer@au.ch

Aufgaben

Wichtigste Geschäfte der Bürgerversammlung sind:

  • Voranschlag und den Steuerfuss für das kommende Jahr
  • Jahresrechnung des vergangenen Jahres
  • Erlass und Änderung der Gemeindeordnung, der "Verfassung" der Gemeinde

Kompetenzen

Die Bürgerversammlung entscheidet über ihre Aufgabenbereiche abschliessend, sofern sie nicht im Einzelfall beschliesst, ein Geschäft an die Urne zu verweisen.
In der Allgemeinen Umfrage können Anträge zu Themen gestellt werden, deren Behandlung in die Zuständigkeit der Bürgerschaft fällt. Solche Anträge können an der Versammlung beraten, zur Begutachtung und Ausarbeitung eines Beschlussesentwurfs an den Rat gewiesen oder verworfen werden.

Voraussetzungen

An der Bürgerversammlung teilnahmeberechtigt sind alle Stimmberechtigten mit Wohnsitz in der Gemeinde Au. Für nicht Stimmberechtigte, stehen separate Sitzplätze zur Verfügung. Sie dürfen als Zuschauer der Versammlung beiwohnen.
Ca. einen Monat vor der Bürgerversammlung erhalten die Stimmberechtigten den Stimmausweis und die Bestellkarte per Post zugestellt. Damit kann der Stimmbürger der Gemeinde die Broschüre "Geschäftsbericht" (früher Jahresrechnung) mit den Traktanden und Geschäften zur anstehenden Bürgerversammlung bestellen. Weitere Möglichkeiten zum Bestellen des Geschäftsberichts sind:

Der Stimmausweis muss an die Versammlung mitgebracht werden. Verlangen Sie bitte Ihren fehlende Stimmausweis oder den Geschäftsbericht rechtzeitig beim Stimmregisterführer (058 228 62 20).

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