Wie die Landsgemeinden gehören die Bürgerversammlungen zu den ältesten und einfachsten Formen der Schweizer Demokratie. Die Stimmberechtigten versammeln sich, um zu entscheiden.
Als oberstes politisches Organ der Gemeinde berät und beschliesst die Bürgerschaft an der Bürgerversammlung, soweit nicht von Gesetzes wegen eine Urnenabstimmung vorgeschrieben ist. Die Abstimmungen an der Bürgerversammlung erfolgen offen.
Jeweils in der Woche vor der Bürgerversammlung findet die Vorversammlung statt. Es kann jedermann ohne Einschränkung daran teilnehmen.
Ort
9434 AuAufgaben
- Voranschlag und den Steuerfuss für das kommende Jahr
- Jahresrechnung des vergangenen Jahres
- Erlass und Änderung der Gemeindeordnung, der "Verfassung" der Gemeinde
Kompetenzen
In der Allgemeinen Umfrage können Anträge zu Themen gestellt werden, deren Behandlung in die Zuständigkeit der Bürgerschaft fällt. Solche Anträge können an der Versammlung beraten, zur Begutachtung und Ausarbeitung eines Beschlussesentwurfs an den Rat gewiesen oder verworfen werden.
Voraussetzungen
Ca. einen Monat vor der Bürgerversammlung erhalten die Stimmberechtigten den Stimmausweis und die Bestellkarte per Post zugestellt. Damit kann der Stimmbürger der Gemeinde die Broschüre "Jahresrechnung" mit den Traktanden und Geschäften zur anstehenden Bürgerversammlung bestellen. Weitere Möglichkeiten zum Bestellen der Jahresrechnung sind:
- Download als PDF;
- elektronisches Bestellformular;
- E-Mail an einwohnerdienste@au.ch
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