Das Gastgewerbepatent für einen Anlass wird erteilt, wenn
- der Gesuchsteller handlungsfähig und charakterlich geeignet ist und für eine einwandfreie Betriebsführung Gewähr bietet;
 - der nachgesuchten gastgewerblichen Nutzung keine bau-, feuer- und lebensmittelpolizeilichen Vorschriften entgegenstehen.
 
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt | 
|---|---|---|
| Gemeinderatskanzlei | 058 228 62 10 | marcel.fuerer@au.ch | 
                    
| Name | Verantwortlich | Telefon | 
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