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Feuerwerk, Gesuch für den Verkauf
Bewilligungsinstanz für den Verkauf von Feuerwerk ist der Gemeinderat. Eine Bewilligung ist möglich für folgende Zeiträume:

  • maximal 7 Tage vor dem Schmutzigen Donnerstag
  • maximal 14 Tage vor dem 1. August
  • maximal 7 Tage vor Silvester

Das Gesuch muss schriftlich eingereicht werden.

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