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Betreibung, Verwertungsbegehren
Nach Vollzug der Pfändung kann der Gläubiger das Verwertungsbegehren stellen. Mit diesem wird die Verwertung von beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerten verlangt. Bei Lohn- und Verdienstpfändung ist das Verwertungsbegehren nicht notwendig. Das Begehren ist in der Betreibung auf Pfändung bei der Abteilung Betreibungen einzureichen, das für die Pfändung zuständig war. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf dem Formular.

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Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Geben Sie an, wie viele Formulare "Verwertungsbegehren" Sie wünschen.

Verfahren

Nach Eingang der Bestellung sendet Ihnen die Abteilung Betreibungen die gewünschte Anzahl Verwertungsbegehren per Post zu.

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