Bei Abstimmungen und Wahlen erhalten die Stimmberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag das Stimmmaterial. Bei Proporzwahlen, bei zweiten Wahlgängen sowie bei am gleichen Tag stattfindenden weiteren Abstimmungen beträgt die Frist zehn Tage.
Das Stimmmaterial besteht aus dem Abstimmungsgutachten, dem Stimmausweis und dem Stimmzettel.
Sie haben die Unterlagen nicht erhalten, verloren oder einen Stimmzettel falsch ausgefüllt? Kein Problem - Sie können mit diesem Formular direkt nachbestellt werden.
Bürgerversammlungen
Bei Bürgerversammlungen werden nur die Stimmausweise versandt. Die Vorlagen (Jahresrechnung, Voranschlag, Amtsbericht und Unterlagen über weitere Geschäfte) können mit diesem Formular direkt bestellt werden. Sie werden nicht an alle Stimmberechtigte versandt.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | 058 228 62 20 | einwohnerdienste@au.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
|---|
Bemerkung
Mögliche Unterlagen:
- Stimmausweis (Duplikat)
- Stimm- bzw. Wahlzettel
- Broschüre zu Urnenabstimmung
- Unterlagen zu Bürgerversammlung (Jahresrechnung)
Verfahren
Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Stimme nur einmal abgeben dürfen.
Online-Formular
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