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Bürgerversammlungen und Abstimmungen, Geschäftsbericht bzw. Unterlagen bestellen
Abstimmungen und Wahlen
Bei Abstimmungen und Wahlen erhalten die Stimmberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag das Stimmmaterial. Bei Proporzwahlen, bei zweiten Wahlgängen sowie bei am gleichen Tag stattfindenden weiteren Abstimmungen beträgt die Frist zehn Tage.

Das Stimmmaterial besteht aus dem Abstimmungsgutachten, dem Stimmausweis und dem Stimmzettel.

Sie haben die Unterlagen nicht erhalten, verloren oder einen Stimmzettel falsch ausgefüllt? Kein Problem - Sie können mit diesem Formular direkt nachbestellt werden.

Bürgerversammlungen
Bei Bürgerversammlungen werden nur die Stimmausweise versandt. Die Vorlagen (Jahresrechnung, Voranschlag, Amtsbericht und Unterlagen über weitere Geschäfte) können mit diesem Formular direkt bestellt werden. Sie werden nicht an alle Stimmberechtigte versandt.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Geben Sie unter Kommentar an, welche Unterlagen wir Ihnen zustellen sollen.

Mögliche Unterlagen:
  • Stimmausweis (Duplikat)
  • Stimm- bzw. Wahlzettel
  • Broschüre zu Urnenabstimmung
  • Unterlagen zu Bürgerversammlung (Jahresrechnung)

Verfahren

Nach Eingang Ihrer Bestellung sendet Ihnen der Stimmregisterführer die gewünschten Unterlagen per Post zu. Nachbestellungen müssen spätestens am Mittwoch vor dem Abstimmungssonntag oder vier Tage vor der Bürgerversammlung bei uns eingehen. Ansonsten können wir die rechtzeitige Zustellung nicht garantieren.

Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Stimme nur einmal abgeben dürfen.

Online-Formular

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