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Referendumsvorlage: Teilzonenplan "Bahnhof Heerbrugg"
28. September 2017
Der Teilzonenplan Bahnhof Heerbrugg wurde vom Gemeinderat am 26. Juni 2017 erlassen. Er ist vom 4. Juli 2017 bis 2. August 2017 öffentlich aufgelegen. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Dieser Erlass untersteht gemäss Art. 12 Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Au dem fakultativen Referendum.

Das Referendumsbegehren ist innert 40 Tagen ab 29. September 2017 bis 7. November 2017 schriftlich der Gemeinderatskanzlei Au, Kirchweg 6, 9434 Au, einzureichen. Der Teilzonenplan und der Planungsbericht sind unten angehängt. Für das Zustandekommen des Referendums sind 400 Unterschriften von in der Gemeinde Au wohnhaften Stimmberechtigten notwendig.

Zugehörige Objekte

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Planungsbericht zum Teilzonenplan Bahnhof Heerbrugg.pdf Download 1 Planungsbericht zum Teilzonenplan Bahnhof Heerbrugg.pdf

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