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Öffentliche Planauflagen: Verkehrsberuhigung Lehmenstrasse
28. Juni 2017
Der Gemeinderat hat am 19. Juni 2017 gestützt auf Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) erlassen:Verkehrsberuhigungsmassnahmen an der Gutstrasse, Lehmenstrasse und Oberfahrstrasse, gemäss Konzeptplan 1:500 vom 30. Mai 2017. Die Verkehrsberuhigungsmassnahmen liegen während 30 Tagen vom 30. Juni bis 31. Juli 2017 im Gemeindehaus Au, Bauverwaltung (Parterre Büro 3), öffentlich auf. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Verkehrsberuhigungsmassnahmen beim Gemeinderat Au Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

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