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Einhaltung der Ruhezeiten
14. Juni 2017
Damit ein friedliches Nebeneinander möglich ist, sind Arbeiten wie Rasenmähen, Häckseln, Motorsägen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten im Freien auf folgende Zeiten beschränkt: 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 20.00 Uhr (samstags bis 18.00 Uhr). In der Nachtzeit, welche von 22.00 bis 06.00 Uhr dauert, und an Sonntagen, sind alle lärmigen Arbeiten, Unterhaltungen und Ähnliches untersagt.

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