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Öffentliche Planauflage: Teilzonenplan Bahnhof Heerbrugg
5. April 2017
Der Gemeinderat hat am 3. März 2017 gestützt auf Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) genehmigt: Teilzonenplan «Bahnhof Heerbrugg» 1:2000, für die Grundstücke Nr. 1920. Der Planerlasse liegt während 30 Tagen, d. h. vom 11. April bis am 10. Mai 2017 im Gemeindehaus Au, Bausekretariat (Parterre Büro 5), zur Einsichtnahme öffentlich auf. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den vorgenannten Erlass beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu erhalten.

Den Teilzonenplan finden Sie auch in der unten angefügten PDF-Datei.

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