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Hundelösung 2017
10. Februar 2017
Die Hundetaxe für das Jahr 2017 wird wie im Vorjahr wieder mit einer Rechnung erhoben. Es ist folgendes zu beachten:
  • Alle Welpen müssen innerhalb von drei Monaten einen Mikrochip bekommen und auf www.amicus.ch registriert werden.
  • Gemäss kantonalem Hundegesetz sind alle Hunde im Alter von mehr als fünf Monaten melde- bzw. taxpflichtig.
  • Die Hundetaxe für einen Hund beträgt gemäss Hundereglement (in Kraft seit 1. Januar 2012) CHF 100, für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt CHF 150.
  • Die Neuanschaffung eines Hundes muss den Einwohnerdiensten gemeldet werden.
  • Die Hundehalter sind verpflichtet, Adressänderungen, Halter- bzw. Besitzerwechsel und das Ableben des Hundes den Einwohnerdiensten und der Amicus Datenbank zu melden.
Hundekurse
Auf den 1. Januar 2017 hat das Parlament in Bern die Gesetzesgrundlage für die Hundekurse geändert. Neu muss kein Nachweis über den Besuch der Kurse (SKN 1 und SKN 2) mehr erbracht werden. Die Gemeinde und das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen empfehlen vor allem neuen Hundehaltern trotzdem, die Kurse zu besuchen.

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