Der Stromanschluss ist Voraussetzung, damit eine Liegenschaft als genügend erschlossen im Sinne von Art. 49 Baugesetz gilt.
Die Stromanschlussbeiträge richten sich nach Art. 5 ff. des Reglements über die Erhebung von Anschlussbeiträgen und Gebühren im Bereich der Elektrizitätsversorgung
der Gemeinde Au.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Elektrizitätsversorgung | 058 228 62 60 | technische.betriebe@au.ch |
Name | Download |
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