Seit 2026 können auch Eltern, die ihre Kinder in innerkantonalen, nicht SDM-geführten Betreuungsangeboten betreuen lassen, Förderbeiträge beantragen und damit vom festgelegten Rabattsatz profitieren. Für Familien, deren Kinder ein Betreuungsangebot der SDM oder einen Schülerhort der Gemeinden Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau oder Widnau nutzen, ändert sich nichts: Die Förderbeiträge werden wie bisher direkt über den Rabattsatz auf den Rechnungen berücksichtigt, ein separates Gesuch ist nicht erforderlich.
Das Gesuchsformular finden Sie unter den Dokumenten.