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Referendumsvorlage - Parkierungsreglement
5. November 2026

Parkierungsreglement
Der Gemeinderat Au hat an der Sitzung vom 2. November 2026 das Parkierungsreglement erlassen. Damit werden die rechtlichen Grundlagen für eine einheitliche Parkierung in der Politischen Gemeinde Au geschaffen.

Was ändert sich?
Das Parkierungsreglement sieht zusammen mit dem Parkierungsgebührentarif vor, die öffentlichen Flächen Dorfplatz, Sportplatz Tägeren, Gemeindehaus und Werkhof zu als eigenständige Zonen zu tarifieren. Das dauerhafte Parkieren über Nacht auf Strassen und öffentlichen Plätzen wird zeitlich nicht eingeschränkt, ist aber mit entsprechenden Abgaben verbunden. Die ersten zwei Stunden eines Parkvorgangs sind in allen gebührenpflichtigen Zonen kostenlos.

Fakultatives Referendum
Das Parkierungsreglement untersteht gemäss Art. 23 i. V. m. Art. 6 Gemeindegesetz (sGS 151.2) sowie Art. 12 ff. der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauert vom 5. November 2026 bis 15. Dezember 2026. Während dieser Zeit liegt das Parkierungsreglement bei der Gemeinderatskanzlei, Büro Nr. 7, Gemeindehaus Au, Kirchweg 6, Au, öffentlich auf. Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind 400 gültige Unterschriften erforderlich. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeinderat Au, Kirchweg 6, 9434 Au, einzureichen.

Zugehörige Objekte

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Parkierungsreglement (PDF, 142 kB) Download 0 Parkierungsreglement
Protokollauszug GR 2732026 - Parkierungsreglement, Parkierungsgebührentarif; Erlass (PDF, 1.32 MB) Download 1 Protokollauszug GR 2732026 - Parkierungsreglement, Parkierungsgebührentarif; Erlass
Parkierungsgebührentarif ab 01.01.2027 (PDF, 302 kB) Download 2 Parkierungsgebührentarif ab 01.01.2027

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