Die Politische Gemeinde Au hat Ihre Rahmennutzungsplanung überarbeitet. Zonenplan und Baureglement werden voraussichtlich im 2027 in Kraft gesetzt. Im Zuge dieser Überarbeitung der Planungsgrundlagen wurden die bestehenden Sondernutzungspläne auf ihre Vereinbarkeit mit der neuen Rahmennutzungsplanung überprüft. Der A- Baulinienplan Baulandumlegung Bartlishalde soll vollständig aufgehoben werden.
Der A-Baulinienplan Baulandumlegung Bartlishalde wurde am 30. Januar 2006 vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt. Er legte die Geometrie der Bartlishaldenstrasse und die beidseitigen Abstände zu oberirdischen Bauten und Anlagen fest. Die Strasse wurde zwischenzeitlich erstellt; das Gebiet ist grösstenteils überbaut. Der ursprüngliche Erschliessungszweck der Baulandumlegung Bartlishalde, A-Baulinienplan wurde somit erfüllt.
Der Gemeinderat Au unterstellt die Aufhebung Baulandumlegung Bartlishalde, A- Baulinienplan vom 26. Oktober bis 24. November 2026 der öffentlichen Mitwirkung. Damit wird den interessierten Personen die Möglichkeit eingeräumt, sich zu der Aufhebung äussern zu können. Die Unterlagen sind auf der Webseite der Gemeinde Au (www.au.ch), der Publikationsplattform SG (www.publikationen.sg.ch) und im Gemeindehaus, Bauverwaltung (Büro 5), Kirchweg 6, Au einsehbar.
Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen beim Gemeinderat Au, Kirchweg 6, 9434 Au eingereicht werden.
Gemeinderat Au, Kirchweg 6, 9434 Au
Zugehörige Objekte
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| GR-Beschluss Aufhebung Landumlegung Bartlishalde (PDF, 1.8 MB) | Download | 0 | GR-Beschluss Aufhebung Landumlegung Bartlishalde |
| Planungsbericht Aufhebung Baulandumlegung (PDF, 3 MB) | Download | 1 | Planungsbericht Aufhebung Baulandumlegung |