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Sperrgut
Sperrgut ist brennbarer Hausrat (Möbel und dergl.) und kann mit der ordentlichen Kehrichtabfuhr entsorgt werden. Gut verschnürte Bündel bis max. 100x60x40cm sind mit einer Bündelmarke, Sperrgüter bis zu einer Grösse von max. 150x60x40cm sind mit einer Sperrgutmarke zu versehen, grössere mit zwei Sperrgutmarken. (ausgenommen Polstergruppen = pro Sitzfläche 1 Sperrgutmarke)

Achten Sie darauf, dass Sie genügend Gebührenmarken anbringen.

Nicht in die Sperrgutabfuhr gehören nicht brennbare Abfälle wie Eisen, Keramik, Steine.
Loses Material ist zu bündeln. Sperrgüter dürfen das Gewicht von 50 kg nicht überschreiten. Schwerere Gegenstände werden nicht abgeführt.

Tipps

Brockenhäuser nehmen guterhaltene Möbel meist gratis entgegen!

In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine Abnehmerin/einen Abnehmer für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.

Sammelstellen

Produkte

Gartenmöbel aus Holz; Gartenzaun, behandelt; Holzgestell; Holzkiste; Holzmöbel; Holzpalette; Holzpalisade, behandelt; Isolationsmatten; Korkmatten; Lättlicouch; Matratze; Polstersessel; Teppich; Schlitten aus Holz; Ski; Snowboard; Sockelleisten aus Holz; Spannteppich; Spanplatte behandelt; Türen aus Holz; Wohnwand

Regelmässige Abfuhr

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