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Adressauskunft bestellen
Das Einwohnerregister ist grundsätzlich öffentlich, sofern ein begründetes Interesse nachgewiesen werden kann. Ohne diesen Interessennachweis darf die Abteilung Einwohnerdienste keine Auskünfte erteilen.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Preis

CHF 15.00

Amtsstellen, Krankenkassen und Ausgleichskassen erhalten die Auskünfte kostenlos

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Geben Sie unter Kommentar an, über welche Person Sie eine Adressauskunft wünschen. Die Angaben müssen der Abteilung Einwohnerdienste eine genaue Identifikation ermöglichen.

Unterlagen

Damit die Abteilung Einwohnerdienste Auskunft erteilen kann, benötigt sie einen Interessen-Nachweis, den Sie mailen, faxen oder per Post einsenden können.

Verfahren

Nach Eingang der Bestellung und des Interessennachweises lässt Ihnen die Abteilung Einwohnerdienste die gewünschten Informationen zusammen mit einer Quartalsrechnung zukommen.

Online-Formular

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