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Hunde an- und abmelden
Wer einen mehr als drei Monate alten Hund hält, muss diesen der Politischen Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird. Gestützt auf diese Meldung stellt die Abteilung Einwohnerdienste jährlich die Hundetaxe in Rechnung. Es ist deshalb wichtig, dass Sie uns auch mitteilen, wenn Sie Ihren Hund nicht mehr haben.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Geben Sie unter Kommentar unbedingt die Chip-Nummer an.

Verfahren

Gestützt auf Ihre Meldung registriert die Abteilung Einwohnerwesen Ihren Hund. Sie erhalten in der Folge jährlich die Rechnung für die Hundetaxe.

Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und Tod des Hundes sind nach der Registrierung nebst der Abteilung Einwohnerwesen auch der ANIS Animal Identity Service, Morgenstrasse 123, 3018 Bern, Tel. 031 371 35 30, E-Mail info@anis.ch, zu melden.

Online-Formular

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