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Einbürgerungsverfahren

Einbürgerung

Die Einbürgerung in der Politischen Gemeinde Au richtet sich nach Art. 101 - 108 der Verfassung des Kantons St. GallenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sowie dem Gesetz und der Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht. Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Schweizer Bürgerinnen und Bürger

Besondere Einbürgerung (Art. 105 KV)

  • Voraussetzung: mind. 5 Jahre in der Politischen Gemeinde Au wohnhaft
  • Entscheid Politische Gemeinde: keine öffentliche Auflage / Einbürgerungsrat
  • Gesuch: Gesuch für Schweizer Bürger

 

Einbürgerung im Allgemeinen (Art. 104 Abs. 1 und 2 KV)

  • Voraussetzung der besonderen Einbürgerung werden nicht erfüllt
  • Entscheid Politische Gemeinde: öffentliche Auflage nach Genehmigung des Einbürgerungsrates
  • Gesuch: Gesuch für Schweizer Bürger

 

Ausländische Personen

Detaillierte Infos zu den Verfahren und den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Wie erhalte ich das Schweizer Bürgerrecht?"Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Amtes für Gemeinden und Bürgerrecht. 

Einbürgerung im Allgemeinen (Art. 104 Abs. 1 und 2 KV)

  • 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (Doppelzählung der Jahre zwischen 8. und 18. Altersjahr, der tatsächliche Aufenthalt hat jedoch mindestens 6 Jahre zu betragen)
  • 5 Jahre ununterbrochen Wohnsitz im Kanton St. Gallen
  • 5 Jahre ununterbrochen in der Politischen Gemeinde Au
  • Erfüllung der Eignungskriterien gemäss Art. 12 – 14 des Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht
  • gute Deutschkenntnisse (Referenzniveau B1 mündlich und schriftlich, Nachweis notwendig)
  • Staatskundetest für alle Personen ab 18 Jahre
  • Entscheid Politische Gemeinde: öffentliche Auflage nach Genehmigung des Einbürgerungsrates
  • Gesuch: Gesuch für ausländische Personen

Bevor das Einbürgerungsgesuch eingereicht werden kann, macht die Gemeinde Au eine Vorprüfung. Füllen Sie dafür das unten angehängte Dokument "Anmeldung ordentliche Einbürgerung" aus und schicken Sie es an Politische Gemeinde Au, Bianca Graf, Kirchweg 6, 9434 Au.

 

Besondere Einbürgerung (Art. 106 KV)

  • ausländische und staatenlose Jugendliche, welche über die Niederlassungsbewilligung verfügen, vor Vollendung des 20. Altersjahres
  • 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz
  • 5 Jahre in der Politischen Gemeinde Au
  • Erfüllung der Eignungskriterien gemäss Art. 12 – 14 des Gesetzes über das St.Galler Bürgerrecht
  • gute Deutschkenntnisse (Referenzniveau B1)
  • Entscheid Politische Gemeinde: keine öffentliche Auflage / Einbürgerungsrat
  • Gesuch: Gesuch für ausländische Personen

 

Gebührentarif

Gebühren Tarif - Gemeinde Au

Weitere Informationen und Links

Links:

 

Information:

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

Erleichterte Einbürgerung und Wiedereinbürgerung

Die Zuständigkeit für die erleichterte Einbürgerung und Wiedereinbürgerung liegt beim Bund, weshalb wir auf die Internetseite des Bundesamtes für Migration verweisen: erleichterte Einbürgerung und WiedereinbürgerungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Zugehörige Objekte

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Anmeldung ordentliche Einbürgerung - Gesuch für Ausländische Personen (PDF, 101 kB) Download 0 Anmeldung ordentliche Einbürgerung - Gesuch für Ausländische Personen
Anmeldung Besondere Einbürgerung – Gesuch für Schweizer Bürger (PDF, 88 kB) Download 1 Anmeldung Besondere Einbürgerung – Gesuch für Schweizer Bürger
Gebührentarif Einbürgerungsverfahren Gemeinde Au (PDF, 57 kB) Download 2 Gebührentarif Einbürgerungsverfahren Gemeinde Au
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