Wer ein Fest organisiert, muss sich um vieles kümmern: Räumlichkeiten sind zu mieten, für das leibliche Wohl ist zu sorgen und Helfer wollen gesucht sein. Wer denkt da schon daran, dass gewisse Festanlässe von der Gemeinde bewilligt werden müssen.
Für jede Art von Anlässen mit Getränkeausschank und/oder Abgabe von Lebensmitteln ist ein Gastgewerbepatent nötig. Auch die Durchführung von Tomola- oder Lottoveranstaltungen ist bewilligungspflichtig. Grundlage ist das Gesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen WettenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Schliesslich beinhaltet auch die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. verschiedene Vorschriften zum Schallpegel und Laserstrahlung (z.B. Lasershow), die es zu beachten gilt. Für entsprechende Veranstaltungen besteht eine Meldepflicht.
Zugehörige Objekte
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| Leitfaden für Veranstaltungen innerhalb der Gemein (DOCX, 6.02 MB) | Download | 0 | Leitfaden für Veranstaltungen innerhalb der Gemein |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeinderatskanzlei | 058 228 62 10 | marcel.fuerer@au.ch |
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