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Stromanschluss

Der Stromanschluss ist Voraussetzung, damit eine Liegenschaft als genügend erschlossen im Sinne von Art. 49 BaugesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. gilt.

Die Stromanschlussbeiträge richten sich nach Art. 5 ff. des Reglements über die Erhebung von Anschlussbeiträgen und Gebühren im Bereich der Elektrizitätsversorgung
der Gemeinde Au.

Die technischen Formulare und Dokumente der Elektrizitätsversorgung Au finden Sie auf der Website der Ingenieurteam AGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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