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Aufhebung Überbauungsplan Blattacker – öffentliches Mitwirkungsverfahren
26. Oktober 2026

Die Politische Gemeinde Au hat Ihre Rahmennutzungsplanung überarbeitet. Zonenplan und Baureglement werden voraussichtlich im 2027 in Kraft gesetzt. Im Zuge dieser Überarbeitung der Planungsgrundlagen wurden die bestehenden Sondernutzungspläne auf ihre Vereinbarkeit mit der neuen Rahmennutzungsplanung überprüft. Der Überbauungsplan Blattacker aus dem Jahr 1982 soll, einschliesslich der dazugehörigen besonderen Vorschriften, vollständig aufgehoben werden.

 

Der Überbauungsplan Blattacker wurde am 11. August 1982 vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt. Er sollte die Erschliessung und eine geregelte Bauweise mit guter Gesamtwirkung sichern. Über einen Teil des Gebiets wurde im 2008 der Überbauungsplan Kloteren erlassen. Die neue Rahmennutzungsplanung sieht für den unbebauten Teil der Wohnzonen eine Sondernutzungsplanpflicht vor. Im südlichen Gebiet ist eine Weiterentwicklung der Schulanlagen vorgesehen.

 

Der Gemeinderat Au unterstellt die Aufhebung Überbauungsplan Blattacker vom 26. Oktober bis 24. November 2026 der öffentlichen Mitwirkung. Damit wird den interessierten Personen die Möglichkeit eingeräumt, sich zu der Aufhebung äussern zu können. Die Unterlagen sind auf der Webseite der Gemeinde Au (www.au.ch), der Publikationsplattform SG (www.publikationen.sg.ch) und im Gemeindehaus, Bauverwaltung (Büro 5), Kirchweg 6, Au einsehbar.

 

Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen beim Gemeinderat Au, Kirchweg 6, 9434 Au eingereicht werden.

 

Gemeinderat Au, Kirchweg 6, 9434 Au

Zugehörige Objekte

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GR-Beschluss Aufhebung Überbauungsplan Blattacker (PDF, 1.94 MB) Download 0 GR-Beschluss Aufhebung Überbauungsplan Blattacker
Planungsbericht Aufhebung Überbauungsplan Blattacker (PDF, 2.1 MB) Download 1 Planungsbericht Aufhebung Überbauungsplan Blattacker

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