Die Politische Gemeinde Au hat Ihre Rahmennutzungsplanung überarbeitet. Zonenplan und Baureglement werden voraussichtlich im 2027 in Kraft gesetzt. Im Zuge dieser Überarbeitung der Planungsgrundlagen wurden die bestehenden Sondernutzungspläne auf ihre Vereinbarkeit mit der neuen Rahmennutzungsplanung überprüft. Der Baulinienplan Landumlegung Haslach-Winget soll, einschliesslich der Teilaufhebung Wingetweg, vollständig aufgehoben werden.
Der Baulinienplan Landumlegung Haslach-Winget wurde am 24. November 1993 vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt. Er sicherte die Feinerschliessung, die erforderlichen Verkehrsflächen und die Abstände zu den Erschliessungsstrassen. Die am 7. Oktober 1998 genehmigte Teilaufhebung Wingetweg passte die Erschliessung im Bereich der Schulanlage Haslach an. Das Gebiet ist heute erschlossen.
Der Gemeinderat Au unterstellt die Aufhebung Landumlegung Haslach-Winget, A- Baulinienplan inkl. Teilaufhebung vom 26. Oktober bis 24. November 2026 der öffentlichen Mitwirkung. Damit wird den interessierten Personen die Möglichkeit eingeräumt, sich zu der Aufhebung äussern zu können. Die Unterlagen sind auf der Webseite der Gemeinde Au (www.au.ch), der Publikationsplattform SG (www.publikationen.sg.ch) und im Gemeindehaus, Bauverwaltung (Büro 5), Kirchweg 6, Au einsehbar.
Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen beim Gemeinderat Au, Kirchweg 6, 9434 Au eingereicht werden.
Gemeinderat Au, Kirchweg 6, 9434 Au
Zugehörige Objekte
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| GR-Beschluss Landumlegung Haslach-Winget (PDF, 1.89 MB) | Download | 0 | GR-Beschluss Landumlegung Haslach-Winget |
| Planungsbericht Aufhebung Landumlegung Haslach-Winget (PDF, 2.27 MB) | Download | 1 | Planungsbericht Aufhebung Landumlegung Haslach-Winget |