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Sondernutzungsplan 1. Änderung Gestaltungsplan Marktstrasse Süd, Heerbrugg - Auflageverfahren

An prominenter Lage am Bahnhof Heerbrugg ist eine Aufwertung des als «Ellipse» bekannten Gebäudes in Planung. Die Eigentümerschaft beabsichtigt eine Aufwertung in städtebaulicher, ökonomischer und gesellschaftlicher Hinsicht, da die aktuelle Situation unbefriedigend ist. Die bestehende Baute soll mit einer Ringkonstruktion ergänzt und das Gebäude neu interpretiert werden. Diese Konstruktion ermöglicht sowohl den Anbau von Balkonen und bietet zusätzlich die Möglichkeit für eine extensive Begrünung der Fassade. Des Weiteren wird auch das Sockelgeschoss aufgewertet, um eine höhere Aufenthaltsqualität mit adäquaten Sitz- und Schattenmöglichkeiten zu schaffen.

Der Eigenstromerzeugung mittels Photovoltaik und der Dachbegrünung werden ebenfalls eine grosse Beachtung geschenkt, um ein klimaangepasstes Projekt realisieren zu können.

Damit wird ein Gebäude, welches sich angemessen und architektonisch nahtlos inmitten des Bahnhofquartiers Heerbrugg in die Umgebung einfügt, erzeugt. Insofern soll das Projekt einen Mehrwert bieten sowohl für die Bewohnenden des Gebäudes und die Eigentümerschaft als auch für die öffentliche Hand sowie die Bevölkerung.

Der Gestaltungsplan "Marktstrasse Süd", Heerbrugg, wurde am 7. September 2005 vom Baudepartement des Kantons St. Gallens genehmigt. Die vorgesehene bauliche Anpassung bedarf einer Änderung des Gestaltungsplans.

Das Mitwirkungsverfahren wurde vom 18. September bis 17. Oktober 2023 durchgeführt.

Der Gemeinderat Au hat den Sondernutzungsplan "1. Änderung Gestaltungsplan Marktstrasse Süd, Heerbrugg" sowie die besonderen Vorschriften am 6. November 2023 genehmigt.

Gemäss Art. 41 Planungs- und Baugesetz (abgekürzt PBG; sGS 731.1) liegen der Erlass sowie die weiteren Unterlagen des Sondernutzungsplans "1. Änderung Gestaltungsplan Marktstrasse Süd, Heerbrugg" während 30 Tagen, vom Montag, 13. November bis Dienstag, 12. Dezember 2023 im Gemeindehaus Au, Bauverwaltung (Parterre, Büro 5), zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die rechtsverbindliche Publikation sowie die Unterlagen sind auf unserer amtlichen Publikationsplattform (publikationen.sg.ch) in elektronischer Form aufgeschaltet.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Sondernutzungsplan beim Gemeinderat Au schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 41 Abs. 4 PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Informationen

Datum
13. November 2023
Herausgeber/-in
Bauverwaltung
Autor/-in
Bauverwaltung

Dokumente

Name
Beilagepläne (PDF, 6.48 MB) Download 0 Beilagepläne
Besondere Vorschriften SNP 1. Änderung GSP Marktstrasse Süd, (PDF, 2.37 MB) Download 1 Besondere Vorschriften SNP 1. Änderung GSP Marktstrasse Süd,
GR-Beschluss 2982023 - Sondernutzungsplan 1. Änderung (PDF, 1.88 MB) Download 2 GR-Beschluss 2982023 - Sondernutzungsplan 1. Änderung
Planungsbericht SNP 1. Änderung GSP Marktstrasse Süd (PDF, 750.05 kB) Download 3 Planungsbericht SNP 1. Änderung GSP Marktstrasse Süd
Schattenstudie Ellipse Heerbrugg (PDF, 1.14 MB) Download 4 Schattenstudie Ellipse Heerbrugg
Sondernutzungsplan 1. Änderung Gestaltungsplan Marktstrasse (PDF, 1.59 MB) Download 5 Sondernutzungsplan 1. Änderung Gestaltungsplan Marktstrasse

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