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Richtplan-Anpassung 2022, Mitwirkung und Vernehmlassung
24. Mai 2022

Der Richtplan ist das Führungs- und Koordinationsinstrument der Regierung in der Raumplanung. Mit ihm werden Leitplanken für die räumliche Entwicklung des Kantons St. Gallen gesetzt und die zur Verwirklichung der angestrebten räumlichen Ordnung erforderlichen Tätigkeiten festgelegt. Gemäss Art. 4 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (SR 700; abgekürzt RPG) ist der Bevölkerung Gelegenheit zu geben, bei der kantonalen Richtplanung mitzuwirken. Die Vernehmlassungsunterlagen sind hier publiziert. Anregungen sind bis 30. Juni 2022 schriftlich mit kurzer Begründung an das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation zu richten.

Ortsplanungsrevision: Kommunaler Richtplan genehmigt
25. November 2021

Der kommunale Richtplan stellt die Bereiche Siedlung, Landschaft, Verkehr und Infrastruktur für die Gemeinde Au gesamthaft, koordiniert und vernetzt dar. Er beinhaltet das Konzept "Räumliche Entwicklung", den Gemeinderichtplan "Siedlung/Landschaft" und "Verkehr/Infrastruktur" sowie den Planungsbericht und die dazugehörigen Koordinationsblätter (siehe Dokumente unten). Sie geben eine vollständige Übersicht über die anstehenden Themen und Aufgaben in den raumplanerisch relevanten Bereichen.

Die Überarbeitung der Raumplanungsinstrumente für die aktuelle Ortsplanungsrevision wurde 2019 mit zwei Informationsanlässen gestartet. Am 30. April 2019 wurden verschiedene Interessengruppen und am 3. Juni 2019 die Bevölkerung mittels Workshop informiert. Sowohl die Interessengruppen als auch die Einwohnerinnen und Einwohner konnten ihre Anregungen einbringen.

Der Gemeinderat hat im Januar 2020 den kommunalen Richtplan für das Mitwirkungsverfahren verabschiedet. Am 11. Februar 2020 fand der öffentliche Informationsanlass zum Entwurf statt. Anschliessend bestand für die Bevölkerung bis zum 6. März 2020 die Gelegenheit, zuhanden des Gemeinderates dazu schriftlich Stellung zu nehmen. Davon wurde Gebrauch gemacht.

Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung (Mitwirkung), von den kantonalen Stellen und der Region Rheintal wurden in den kommunalen Richtplan und die dazugehörigen Unterlagen eingearbeitet. An der Sitzung vom 22. November 2021 konnte der Gemeinderat nun das behördenverbindliche Instrument genehmigen. Es erlangt dadurch Gültigkeit.

Im nächsten Schritt werden das Baureglement, der Zonenplan und die Schutzverordnung erarbeitet. Für die Bevölkerung wird es zur gegebenen Zeit einen Informationsanlass und die Möglichkeit zur Mitwirkung geben.

Zugehörige Objekte

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Gemeinderichtplan_Au_Siedlung_Landschaft_dat._22.11.2021_Erlass.pdf Download 0 Gemeinderichtplan_Au_Siedlung_Landschaft_dat._22.11.2021_Erlass.pdf
Gemeinderichtplan_Au_Verkehr_Infrastruktur_dat._22.11.2021_Erlass.pdf Download 1 Gemeinderichtplan_Au_Verkehr_Infrastruktur_dat._22.11.2021_Erlass.pdf
Kommunaler_Richtplan_Koordinationsblatter_dat._22.11.2021_Erlass.pdf Download 2 Kommunaler_Richtplan_Koordinationsblatter_dat._22.11.2021_Erlass.pdf
Kommunaler_Richtplan_Planungsbericht_dat._22.11.2021_Erlass.pdf Download 3 Kommunaler_Richtplan_Planungsbericht_dat._22.11.2021_Erlass.pdf
Konzept_raumliche_Entwicklung_dat._22.11.2021_Erlass.pdf Download 4 Konzept_raumliche_Entwicklung_dat._22.11.2021_Erlass.pdf

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