Der Einbürgerungsrat beschliesst über die Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechts. Seine Beschlüsse zu den ausländischen Staatsbürgern unterliegen dem Auflage- und Einspracheverfahren. Die Einzelheiten des Auflage- und Einspracheverfahrens sind in den Art. 20 bis 33 des kantonalen Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht (sGS121.1) geregelt.
Der Einbürgerungsrat Au hat am 29. Oktober 2025 folgenden Personen das Bürgerrecht erteilt:
- Heinz Charlotte, geb. 30.05.1971, von Deutschland, wohnhaft an der Gutenbergstrasse 14, 9435 Heerbrugg
- Rahmani Ali, geb. 11.12.1982, mit Rahmani Parvaneh, geb. 01.01.1986, mit Rahmani Melika, geb. 24.09.2007, mit Rahmani Mitra, geb. 18.03.2014, alle von Afghanistan und alle wohnhaft an der Berneckerstrasse 16, 9435 Heerbrugg
- Braun Maximilian, geb. 17.01.1992, von Österreich, wohnhaft an der Quellenstrasse 3, 9434 Au
- Vinayagamoorthy Vithursun, geb. 16.11.1995, von Sri Lanka, wohnhaft an der Sonnenstrasse 1, 9434 Au
- Janjanin Nedejiko, geb. 22.12.1970, mit Janjanin Svijetlana, geb. 01.10.1970, mit Lena, geb. 19.10.2007, alle von Bosnien und Herzegowina und alle wohnhaft an der Aechelistrasse 18, 9435 Heerbrugg
- Hohl-Zünd Hannelore, geb. 26.02.1965, von Österreich, wohnhaft am Hangetweg 7c, 9434 Au
- Abdagic Elvis, geb. 21.06.1984, von Bosnien und Herzegowina, wohnhaft an der Neudorfstrasse 5, 9434 Au
- Parmaksizoglu Ramazan, geb. 01.01.1969, von der Türkei, mit Parmaksizoglu Zehra, geb. 03.04.1975, von Deutschland, beide wohnhaft an der Hauptstrasse 96, 9434 Au
- Marsano Marica, geb. 20.02.1982, mit Paladini Sheron, geb. 03.04.2008, mit Paladini Shakyra, geb. 30.10.2009, mit Paladini Alysha, geb. 16.11.2011, alle von Italien, alle wohnhaft an der Büchelstrasse 17, 9434 Au
Auflage und Einsicht
Die Dossiers der genannten Personen liegen vom Donnerstag, 19. Februar 2026 bis Freitag, 20. März 2026 in der Gemeindeverwaltung (Büro 2) öffentlich auf. Für die Einsicht in die Auflagedossiers ist mit Frau Bianca Graf, Tel. 058 228 62 11, vorgängig ein Termin zu vereinbaren. Stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner der Politischen Gemeinde Au können während der Auflagefrist Einsicht in die Auflagedossiers nehmen und gegen den Einbürgerungsbeschluss des Einbürgerungsrates schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Einsprache ist innert der Auflagefrist beim Einbürgerungsrat, Kirchweg 6, 9434 Au, einzureichen.