Kernpunkt der Ortsplanungsrevision bildet die neue Rahmennutzungsplanung. Diese besteht aus dem neuen Baureglement und dem überarbeiteten Zonenplan. Im neuen Baureglement werden u.a. die in den einzelnen Bauzonen geltenden Baumasse wie Gesamthöhe, Gebäudehöhe, Grenzabstand, Gebäudelänge, Winkelmass Dachraumregelung definiert bzw. neu eingeführt. Dies ist nötig, weil das neue Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen (PBG), das die rechtliche Grundlage für die Baureglemente der St.Galler Gemeinden bildet, altbekannte Baumasse wie die Ausnützungsziffer nicht mehr ermöglicht, hingegen neue Nutzungsziffern einführt wie z.B. die Baumassen- und die Grünflächenziffer. Auch werden einige bekannte Regelungen z.B. für Anbauten neu definiert.
Aktuell werden Baureglement und Zonenplan durch die Ortsplanungskommission erarbeitet. Nach der kantonalen Vorprüfung wird die Bevölkerung in den weiteren Prozess einbezogen.