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Feststellung Abstimmungsergebnis vom 9. Februar 2025
19. März 2025
Bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde stellt der Rat gemäss Art. 111 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3) nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder rechtskräftiger Erledigung von Beschwerden das endgültige Ergebnis fest. Betreffend Ergebnis und Durchführung der kommunalen Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025 zur Initiative für einen Mindestabstand (500 Meter) von Windenergieanlagen ist die Beschwerdefrist von 14 Tage unbenützt abgelaufen. Der Initiative wurde mit 1'044 Ja-Stimmen zu 1'040 Nein-Stimmen zugestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei 48.59%. Der Gemeinderat hat das endgültige Ergebnis festgestellt und dankt allen Abstimmenden für ihr Vertrauen.

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