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Hundekontrolle 2025
8. Januar 2025

Die eidgenössische Tierseuchenverordnung legt fest, dass alle Welpen innerhalb von drei Monaten von einem Schweizer Tierarzt einen Mikrochip erhalten und in der Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch) registriert werden müssen. Mit der korrekten Registrierung ist eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der Hunde gewährleistet. Zudem bietet sie die Grundlage für das Auffinden von ausgesetzten sowie entlaufenen Hunden und erlaubt das ungehinderte Reisen mit ihnen.

Registrierung von Hunden
Hunde, welche vom Ausland importiert werden, müssen innert 10 Tagen beim Zoll angemeldet werden und im AMICUS von einem Schweizer Tierarzt registriert werden. Die Neuanschaffung eines Hundes muss durch den Hundehalter der Hundekontrollstelle des Wohnortes in jedem Fall gemeldet werden. Melden Sie dazu Ihren Hund online bei der Hundekontrollstelle an oder senden Sie uns eine E-Mail (einwohnerdienste@au.ch). Bei neuen Hundehaltern nimmt die Hundekontrollstelle die Personenregistrierung im AMICUS vor und gibt den Haltern das Datenblatt für den Tierarzt mit. Die Hundehalter sind verpflichtet, Adressänderungen, Halter- bzw. Besitzerwechsel und den Tod des Hundes der Hundekontrollstelle zu melden.

Hundetaxe 2025
Die Hundetaxe für das Jahr 2025 wird wie im Vorjahr wieder mit einer Rechnung erhoben. Gemäss kantonalem Hundegesetz sind alle Hunde im Alter von mehr als drei Monaten melde- bzw. taxpflichtig. Die Hundesteuer beträgt gemäss Vorjahr CHF 120 pro Hund.

Daten des Hundes prüfen und korrigieren

Wir bitten alle Hundehalter, bis Ende Januar 2025 die Daten in der AMICUS-Datenbank zu prüfen und zu korrigieren. Falls Ihr Hund gestorben ist oder dessen Besitzer gewechselt hat, müssen Sie dies der Hundekontrollstelle Au (Tel. 058 228 62 20 oder per E-Mail an einwohnerdienste@au.ch) melden. So wird vermieden, dass Sie im Februar 2025 eine falsche Rechnung für die Hundesteuer 2025 erhalten.

Besten Dank für Ihre Mithilfe.

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