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Betreibungsamt

Das Betreibungsamt hat zum Ziel, nicht bezahlte Beträge auf Ersuchen der Gläubiger einzutreiben. Grundlage dafür ist das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Es stellt Zahlungsbefehle aus, vollzieht Pfändungen und erteilt Auskünfte.
Für Auskünfte aus dem Betreibungsregister ist ein Interessennachweis erforderlich, dieser kann sein:

  • Mietinteressenformular
  • Darlehensvertrag
  • Schriftliche Bestellung
  • Verträge
  • Rechnung

 

Damit keine Begehren an die falsche Gemeinde geschickt werden und dadurch unnötige Kosten entstehen, vergewissern Sie sich bitte im Strassenverzeichnis Heerbrugg (siehe "Publikationen" dann "Strassenverzeichnis Heerbrugg"), ob die Adresse zur Politischen Gemeinde Au gehört.

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