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Betreibungsamt

Das Betreibungsamt hat zum Ziel, nicht bezahlte Beträge auf Ersuchen der Gläubiger einzutreiben. Grundlage dafür ist das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG). 281.1

Die Hauptaufgaben des Betreibungsamtes sind, die Ausstellung von Zahlungsbefehlen, Vollzug von Pfändungen und Erteilung von Auskünften aus dem Betreibungsregister.

Betreibungsregisterauszug

Für die Bestellung des Betreibungsregisterauszugs per Post oder per Email bitten wir Sie uns ein E-Mail an betreibungen@au.ch mit Ihren Angaben und einem Ausweisdokument respektive Interessensnachweis im Anhang zu machen. Den Betreibungsregisterauszug senden wir Ihnen dann mit der dazugehörigen Rechnung zu.

Als Interessennachweis gelten: 

  • Mietinteressenformular
  • Darlehensvertrag
  • Schriftliche Bestellung
  • Verträge
  • Rechnung

Zahlungsverbindung Betreibungsamt Au

Unsere IBAN für Zahlungszwecke: PostFinance Konto, CH83 0900 0000 9000 7940 3, Betreibungsamt Au. 

Falls Sie eine Betreibung bezahlen wollen, so bitten wir Sie sich vorgängig über den genauen Betrag beim Betreibungsamt zu erkundigen. Bitte geben Sie in der Zahlungsmitteilung die Betreibungsnummer an.

Betreibungsverfahren

Damit keine unnötigen Kosten entstehen, vergewissern Sie sich bitte im Strassenverzeichnis Heerbrugg (siehe "Publikationen" dann "Strassenverzeichnis Heerbrugg"), ob die Adresse zur Politischen Gemeinde Au gehört und somit das Betreibungsamt Au zuständig ist.

Betreibungsferien

Betreibungsferien sind 7 Tage vor und 7 Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. bis 31. Juli. Begehren können auch während den Betreibungsferien eingereicht werden; die Behandlung erfolgt nach Ablauf der Betreibungsferien.

Gerichtsbarkeiten und Beschwerdeinstanz

Zuständiges Kreisgericht: Kreisgericht Rheintal Link
Vermittleramt Unteres Rheintal: Link
 

Personen

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