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Referendumsvorlage Teilzonenplan Oberfahr Parz. Nr. 533, Au

Der Teilzonenplan Oberfahr Parz. Nr. 533, Au wurde vom Gemeinderat am 3. Oktober 2023 erlassen. Er ist vom 11. Oktober bis 9. November 2023 öffentlich aufgelegen. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen gegen den Teilzonenplan eingegangen. Der Erlass untersteht gemäss Art. 12 Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Au dem fakultativen Referendum.

Das Referendumsbegehren ist innert 40 Tagen, ab 13. November bis 22. Dezember 2023, schriftlich dem Gemeinderat Au, Kirchweg 6, 9434 Au, einzureichen.

Der Teilzonenplan und der Planungsbericht liegen im Gemeindehaus Au, Bauverwaltung (Parterre, Büro 5), zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die rechtsverbindliche Publikation sowie die Unterlagen sind auf unserer amtlichen Publikationsplattform (publikationen.sg.ch) in elektronischer Form aufgeschaltet.

Für das Zustandekommen des Referendums sind 400 Unterschriften von in der Gemeinde Au wohnhaften Stimmberechtigten notwendig.

Informationen

Datum
13. November 2023
Herausgeber/-in
Bauverwaltung
Autor/-in
Bauverwaltung

Dokumente

Name
Planungsbericht TZP Oberfahr (PDF, 2.87 MB) Download 0 Planungsbericht TZP Oberfahr
TZP Oberfahr Parz. Nr. 533 (PDF, 658.38 kB) Download 1 TZP Oberfahr Parz. Nr. 533

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