Einreichung Gesuch für das 1. Halbjahr 2026
Anspruchsberechtigte Eltern, deren Kinder ein externes Betreuungsangebot nutzen, können für das erste Halbjahr 2026 ein Gesuch einreichen. Das Gesuch ist in Au bei den Sozialen Diensten einzureichen. Die Frist endet am 31. Juli 2026.
Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Betreuung (KiBG) stellt der Kanton St. Gallen den Gemeinden Beiträge zur Verfügung. Ab 1. Januar 2026 beträgt der Rabattsatz 20 Prozent.
Erweiterung des Anspruchskreises ab 2026
Der Vorstand der Sozialen Dienste Mittelrheintal (SDM) hat beschlossen, dass ab 2026 auch Eltern Anspruch auf den Rabattsatz haben, die ihre Kinder in innerkantonalen, nicht SDM-geführten Betreuungsangeboten betreuen lassen.
Formulare und Verfahren
Die Formulare stehen auf den Webseiten der Gemeinden zum Download bereit oder können bei den Sozialen Diensten Au bezogen werden. Die Prüfung der Gesuche erfolgt im August 2026. Für unvollständige oder verspätet eingereichte Unterlagen entfällt der Anspruch. Ein Rechtsanspruch auf Subventionen besteht grundsätzlich nicht. Für Familien, die Betreuungsangebote der SDM nutzen, ist kein separates Gesuch erforderlich.
Zugehörige Objekte
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| Gesuch Förderbeiträge für auswärtige Institutionen_1. Halbjahr 2026 (XLSX, 18 kB) | Download | 0 | Gesuch Förderbeiträge für auswärtige Institutionen_1. Halbjahr 2026 |