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Gemeindeordnung, 2. Nachtrag, Rechtsgültigkeit und Inkraftsetzung
7. Januar 2026

Der Gemeinderat hat am 22. September 2025 die Änderung zur Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Au beschlossen. An der ausserordentlichen Bürgerversammlung vom 13. November 2025 haben die Stimmberechtigten den Änderungen gemäss II. Nachtrag zur Gemeindeordnung (Gutachten und Antrag, Änderungen betreffend der Einheitsgemeinde) zugestimmt. Der Nachtrag zur Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Au wurde am 18. Dezember 2025 vom Departement des Innern des Kantons St. Gallen genehmigt. Somit hat der Nachtrag zur Gemeindeordnung Rechtsgültigkeit erlangt und wird per 1. Januar 2027 in Kraft gesetzt.

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