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Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn referendumspflichtiger Erlasse
19. November 2025

Die folgenden Gegenstände sind gemäss Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 152.1) und Art. 12
Gemeindeordnung der Gemeinde Au vom 14. August bis 23. September 2025 dem fakultativen Referendum unterstellt worden:

a) Anpassungen und Ergänzungen im Reglement über die Finanzierung der Aufwendungen für
den Gewässerschutz vom 21. Februar 2000 / 5. Dezember 2011 (Kanalisation);
b) Anpassungen und Ergänzungen im Wasserversorgungsreglement vom 21. Juni 1982 / 18. September 1989;
d) Anpassungen und Ergänzungen im Reglement über die Erhebung von Anschlussgebühren und Gebühren im Bereich der Elektrizitätsversorgung vom 27. August 2007 / 24. Oktober 2011.

Innert der Referendumsfrist wurde keine Urnenabstimmung verlangt. Die vorstehenden Reglemente mit den Anpassungen und Ergänzungen erlangen somit Rechtsgültigkeit. Sie traten damit per 1. Oktober 2025 in Kraft.

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