Die folgenden Gegenstände sind gemäss Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 152.1) und Art. 12
Gemeindeordnung der Gemeinde Au vom 14. August bis 23. September 2025 dem fakultativen Referendum unterstellt worden:
a) Anpassungen und Ergänzungen im Reglement über die Finanzierung der Aufwendungen für
den Gewässerschutz vom 21. Februar 2000 / 5. Dezember 2011 (Kanalisation);
b) Anpassungen und Ergänzungen im Wasserversorgungsreglement vom 21. Juni 1982 / 18. September 1989;
d) Anpassungen und Ergänzungen im Reglement über die Erhebung von Anschlussgebühren und Gebühren im Bereich der Elektrizitätsversorgung vom 27. August 2007 / 24. Oktober 2011.
Innert der Referendumsfrist wurde keine Urnenabstimmung verlangt. Die vorstehenden Reglemente mit den Anpassungen und Ergänzungen erlangen somit Rechtsgültigkeit. Sie traten damit per 1. Oktober 2025 in Kraft.