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Veröffentlichung der Zivilstandsnachrichten wird eingestellt
17. August 2017
Per 1. Juli 2017 tritt die revidierte eidg. Zivilstandsverordnung in Kraft, mit der der Bundesrat die rechtliche Grundlage für die Publikation von Geburten, Trauungen und Todesanzeigen aufhebt, da sie nicht mehr einem überwiegenden öffentlichen Interesse entspricht. Zudem wirft die Veröffentlichung dieser Daten angesichts der Entwicklung der Informationstechnologien zahlreiche datenschutzrechtliche Fragen auf. Folglich wird auch die Gemeinde Au keine Zivilstandsnachrichten mehr publizieren.

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