Vorankündigung Strukturdatenerhebung 2023 für direktzahlungsberechtigte Landwirtschaftsbetriebe und Privatpersonen
Für das Gesuch von Direktzahlungen führt das Landwirtschaftsamt St. Gallen die jährliche Strukturdatenerhebung für alle berechtigten Landwirtschaftsbetriebe im Kanton St.Gallen durch. Für den Vollzug in den Bereichen Landwirtschaft sowie Tierseuchenprävention und -bekämpfung sind ausserdem alle Tierhalterinnen und Tierhalter (Klauen- und Huftiere, Geflügel, Bienen) sowie auch Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Flächen verpflichtet, an der jährlichen Strukturdatenerhebung teilzunehmen. Die Erhebungen werden wiederum vollumfänglich digital während den unten in der Tabelle aufgeführten Zeitfenstern, durchgeführt. Die betroffenen Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter sowie Tierhalter und Tierhalterinnen erhalten direkt vom Landwirtschaftsamt St. Gallen kurz vor der entsprechenden Strukturdatenerhebung alle nötigen Informationen per Post zugestellt.
Betriebstypen | Zeitraum |
Direktzahlungsberechtigte Landwirtschaftsbetriebe | 13. Februar bis 3. März 2023 |
Betriebe ohne Direktzahlungen, private Tierhaltungen sowie Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen von Flächen |
13. Februar bis 31. März 2023 |