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Steuern: Familienzulagen aus dem Fürstentum Liechtenstein
26. Januar 2012
Sind Sie als Grenzgängerin oder Grenzgänger bei einem liechtensteinischen Arbeitgeber beschäftigt und erhalten von ihm Familienzulagen (Kinderzulage, Geburtszulage, Alleinerziehendenzulage, Differenzausgleich) der liechtensteinischen Familienausgleichskasse?

Die Steuerämter der Region haben wiederholt festgestellt, dass die liechtensteinischen Familienzulagen in der Steuererklärung nur ungenügend deklariert werden. Wir möchten Sie deshalb darauf aufmerksam machen, dass sämtliche liechtensteinischen Familienzulagen in der Schweiz steuerbar sind und eine entsprechende Deklarationspflicht besteht. Bitte klären Sie ab, ob die liechtensteinischen Familienzulagen bereits im Bruttolohn gemäss Lohnausweis enthalten sind. Ist dies nicht der Fall, sind diese unter Ziffer 6.3 der Steuererklärung (Übrige Einkünfte) zu deklarieren.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Gemeindesteueramt zur Verfügung.

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