Dem trägt die Politische Gemeinde Rechnung. Um den vorsichtigen, den Strassenverhältnissen angepassten Velo-, Auto- und Lastwagenfahrern bereits morgens die Fahrt zur Arbeit möglichst sicher zu gestalten, stehen die Mitarbeiter des Werkhofs jeweils bereits in den Nachtstunden im Einsatz und räumen die Strassen unermüdlich und mit viel Einsatz.
Sie gehen dabei so vor, dass zuerst das Hauptstrassennetz und danach die untergeordneten Strassen vom Schnee befreit werden. Wichtig dabei ist, dass der Schneeräumung sowenig Hindernisse wie möglich im Wege stehen (auf der Strasse parkierte Autos). Es geht dann um ein Vielfaches schneller.
Gemäss Strassengesetz darf der Schnee von der öffentlichen Strasse auf den privaten Grund abgeschoben werden. Hingegen ist es aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt, den Schnee vom privaten Grund (zurück) auf die Strasse zu schaufeln. Ein solches Verhalten gefährdet just jene Verkehrssicherheit, die mit der Schneeräumung angestrebt wird. Im Falle eines daraus resultierenden Unfalles, kann der Verursacher belangt werden.
Wir bitten alle Anstösser um entsprechende Rück- und Umsicht. Den Verkehrsteilnehmern empfehlen wir, genügend Zeit einzuplanen.