Fakultatives Referendum nach Art. 23 i. V. m. Art. 6 Gemeindegesetz (sGS 151.2) und Art. 12 ff. der Gemeindeordnung
Gegenstand:
Inkorporationsvereinbarung zwischen der Primarschulgemeinde Au-Heerbrugg und den Politischen Gemeinden Au, Balgach und Berneck zur Bildung der Einheitsgemeinde Au. Die Schulbürgerinnen und Schulbürger der Primarschulgemeinde haben die Änderungen in der Inkorporationsvereinbarung am 22. Juni 2025 an der Urne genehmigt (neu gültig ab 1.1.2027 statt 1.1.2029).
Referendumsfrist:
26. Juni 2025 bis 5. August 2025
Öffentliche Auflage:
Gemeinderatskanzlei, Büro Nr. 7, Gemeindehaus Au, Kirchweg 6, Au
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:
400 gültige Unterschriften
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Au, Kirchweg 6, 9434 Au, einzureichen.
Referendumsvorlage Beschulungsverträge, Einheitsgemeinde Au
Referendumsvorlage – Beschulungsverträge Einheitsgemeinde Au
Fakultatives Referendum nach Art. 23 i. V. m. Art. 6 Gemeindegesetz (sGS 151.2) und Art. 12 ff. der Gemeindeordnung
Gegenstände:
- Änderung im Beschulungsvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Au und der Politischen Gemeinde Balgach (neu gültig ab 1.1.2027 statt 1.1.2029)
- Änderung im Beschulungsvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Au und der Politischen Gemeinde Berneck (neu gültig ab 1.1.2027 statt 1.1.2029)
Den Änderungen in der Inkorporationsvereinbarung zur Einheitsgemeinde ist am 22. Juni 2025 an der Urne zugestimmt worden. Diese Verträge stellen die Beschulung der Kindergartenkinder, Primarschülerinnen und Primarschüler im bisherigen Schulgebiet Heerbrugg sicher.
Referendumsfrist:
26. Juni 2025 bis 5. August 2025
Öffentliche Auflage:
Gemeinderatskanzlei, Büro Nr. 7, Gemeindehaus Au, Kirchweg 6, Au
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:
400 gültige Unterschriften
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Au, Kirchweg 6, 9434 Au, einzureichen.