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Hecken und Sträucher zurückschneiden – Bessere Sicht = mehr Sicherheit
13. Juni 2025

Durch hervorragende Äste oder zu gross gewachsene Hecken und Sträucher kommt es häufig zu Sichtbeeinträchtigungen. Die Grundeigentümer/-innen werden gebeten, auf ihrem Grund­stück alle überragenden und sichtbehindernden Äste und Sträucher auf die gesetzlichen Ab­stände im Strassen- bzw. Ein- und Ausfahrtsbereich einer öffentlichen Strasse zurückzu­schneiden. Diese Massnahme dient der Verkehrssicherheit. Es ist aber auch ein Schutz vor rechtlichen Problemen: Grundeigentümer/-innen können zur Verantwortung gezogen werden, wenn es wegen Sichtbehinderungen durch Pflanzen entlang der Parzellengrenze zu Schäden oder Unfällen kommt.

 

Weitere Informationen erhalten Sie von der Bauverwaltung der jeweiligen Gemeinde.

 

 

Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau

und Widnau, 13. Mai 2025                                                              Die Gemeinderatskanzleien

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