Hundekontrolle
Im Mitteilungsblatt vom 9. Januar 2025 wurde fälschlicherweise angegeben, dass Hunde, die aus dem Ausland importiert werden, innerhalb von 10 Tagen beim Zoll angemeldet werden müssen. Tatsächlich muss die Anmeldung unmittelbar bei der Einfuhr des Hundes erfolgen. Nach der Zollanmeldung ist es erforderlich, dass der Hund innerhalb von 10 Tagen von einem Schweizer Tierarzt im AMICUS-System registriert wird.
Hundehaltung
Lautes Gebell, freilaufende Hunde oder Hundekot auf Spielplätzen, Gärten, öffentlichen Grünflächen und Bauernwiesen – die Hundehaltung gibt immer wieder Anlass zu Klagen oder Reklamationen. Gemäss Hundegesetz sind Hunde so zu halten, dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen und fremdes Eigentum nicht beschädigen. Insbesondere fühlen sich die Mitmenschen belästigt durch Hundegebell (Lärm), Unfälle durch nicht angeleinte Hunde und das unsachgemässe Entsorgen des Hundekots.
Für den Hundekot stellt die Gemeinde ein ganzes Netz von Robidogstationen (Hundekotentsorgungsstellen) zur Verfügung. Übrigens sind diese für die Entsorgung des Hundekots, welcher unterwegs anfällt gedacht, nicht für die Entsorgung des Hundekots der zu Hause entsteht. Letzterer gehört in die ordentliche Kehrichtabfuhr. Herumliegender Hundekot ist das eine, freilaufende Hunde das andere. Es gibt viele Menschen, die sich vor Hunden fürchten, was von Hundehaltern respektiert werden sollte. In der Regel sollte ein Hund beim Passieren von Menschen an die Leine genommen oder zumindest zurückgerufen werden. Es darf nicht sein, dass Personen, die Angst vor Hunden haben, sich nicht mehr trauen, auf Strassen und Wegen zu spazieren oder dass durch eine instiktiv «falsche» Reaktion gefährliche Situationen entstehen.
Dank
Insgesamt halten sich die meisten Hundehalterinnen und Hundehalter bereits vorbildlich an die Hundehaltepflicht. Jenen möchten wir an dieser Stelle ganz herzlich danken.