Richtplan-Anpassung Windenergie-Einzelanlage SFS Heerbrugg
Im Rahmen der Richtplan-Anpassung 23 wurde das Richtplanblatt «VE13 Windenergie» überarbeitet. Nebst der Bezeichnung von Windenergie-Eignungsgebieten hat der Kanton St. Gallen vorgesehen, dass Betriebe an energieintensiven Produktionsstätten auf dem Betriebsareal (in der Bauzone) eine Windenergie-Einzelanlage erstellen können, wenn die Voraussetzungen dafür gegebenen sind. Für die Realisierung ist die Festsetzung des Standorts im kantonalen Richtplan – gestützt auf die entsprechenden Nachweise – notwendig. Der vorliegende Entwurf zur Richtplan-Anpassung sieht vor, auf dem Betriebsareal der Firma SFS an der Rosenbergsaustrasse in Heerbrugg einen Standort für eine Windenergie-Einzelanlage festzulegen. Ursprünglich war vorgesehen, den Standort im Rahmen der Richtplan-Anpassung 23 in den Richtplan aufzunehmen. Dafür erfolgte eine erste Mitwirkung im 1. Quartal 2024. Aufgrund der Rückmeldungen hat der Kanton entschieden, das Vorhaben einer zweiten Mitwirkung zu unterstellen und die Prüfung der Aufnahme des Standorts in einem separaten Richtplanverfahren durchzuführen.
Einladung zur Mitwirkung der Bevölkerung
Die Bevölkerung ist eingeladen, bis am 13. Dezember 2024 an der Richtplan-Anpassung Windenergie-Einzelanlage mitzuwirken. Der Anpassungsentwurf kann bei der Gemeinderatskanzlei, Büro 7, Kirchweg 6, 9434 Au, beim Empfang des Bau- und Umweltdepartementes, Lämmlisbrunnenstrasse 54, St. Gallen, oder im Internet unter www.areg.sg.ch/richtplananpassung eingesehen werden. Die rechtsverbindliche Publikation ist auf der amtlichen Publikationsplattform (publikationen.sg.ch) aufgeschaltet.