Bund und Kanton haben das Raumplanungs- und Baurecht revidiert. Die Revision des Planungs- und Baugesetzes des Kantons St. Gallen (sGS 731.1; abgekürzt PBG) aus dem Jahr 2017 ersetzt das altrechtliche Baugesetz aus dem Jahr 1972. Diese Revision ist von allen St. Galler Gemeinden bis 2028 auf kommunaler Ebene umzusetzen. Entsprechend sind die kommunalen gesetzlichen Grundlagen darauf anzupassen. Dies sind insbesondere der kommunale Richtplan sowie die Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) und die Schutzverordnungen. Nebst den formellen Anpassungen sind diverse materielle Änderungen im Zonenplan und Baureglement notwendig.
Richtplan, Baureglement und Zonenplan
Der kommunale Richtplan zeigt auf, wie sich die Gemeinde mittel- bis langfristig entwickeln soll und wie die raumwirksamen Vorhaben aufeinander abgestimmt werden. Zonenplan und Baureglement legen fest, wo, was und wie hoch gebaut werden darf und die Schutzverordnung hat den Schutz der wertvollen Gebäude und Naturwerte zur Aufgabe, um sie für zukünftige Generationen zu erhalten. Die Schutzverordnungen wurden vom Gemeinderat erlassen und lagen öffentlich auf. Bestehende Instrumente, wie z.B. die Geschossigkeit und Ausnützungsziffer, wurden aus dem Gesetz gestrichen. Das Planungs- und Baugesetz definiert – wie bisher das Baugesetz – die Zonenarten abschliessend (Art. 12 ff. PBG). Das gültige Planungs- und Baugesetz sieht einige Zonenarten nicht mehr vor (z.B.Übriges Gemeindegebiet). Die betroffenen Flächen sind einer neuen Zonenart zuzuweisen. Diese grundlegenden Änderungen erfordern eine umfassende Überarbeitung der kommunalen Ortsplanungsinstrumente. Darüber hinaus sind der neue Zonenplan und das Baureglement auf die Bedürfnisse der Gemeinde abzustimmen. Ein besonderes Augenmerk gilt der Umsetzung der «Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen», welche im Rahmen des kommunalen Richtplans festgelegt wurde. Die Bevölkerung wurde bei der Erarbeitung des kommunalen Richtplans eingebunden (u.a. Workshops).
Rahmennutzungsplanung und weitere Projekte
Seit dem Erlass des kommunalen Richtplans im Jahr 2021 durch den Gemeinderat hat sich die Gemeinde Au intensiv mit der Revision der Rahmennutzungsplanung auseinandergesetzt und weitere Projekte, wie zum Beispiel die gemeindeübergreifende Testplanung am Bahnhof Heerbrugg und den lokalen Richtplan Bahnhof Au, vorangetrieben. Die daraus resultierenden Erkenntnisse sowie neue bekannte Projektentwicklungen und die anstehenden Infrastrukturprojekte aus dem Agglomerationsprogramm erfordern eine Nachführung des kommunalen Richtplans. Seit 2022 erfolgt die Erarbeitung der Rahmennutzungsplanung, Zonenplan und Baureglement, durch die Raumplaner in Zusammenarbeit mit externen Architekten und Juristen. Im Juni 2023 wurde der Rahmennutzungsplan zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. Die Vernehmlassung, inklusive jener der Region Rheintal, erfolgte Ende November 2023. In der Folge wurden die Rückmeldungen geprüft und der Zonenplan sowie das Baureglement nochmals überarbeitet.
Öffentliche Auflage, Informationsveranstaltung
Nun liegen die überarbeiteten Instrumente (Richtplananpassung 2025, Zonenplan und Baureglement) vor und werden vom 20. November bis 19. Dezember 2024 der öffentlichen Mitwirkung unterstellt.
Am 19. November 2024, 19.00 Uhr, findet zum Start des Mitwirkungsverfahrens ein Informationsanlass in der Mehrzweckhalle Wees statt.