Der Wuchs von Pflanzen aus Gärten und Vorplätzen kann zu einem Problem für die Strassen werden. Wuchernde Pflanzen zwingen Fussgänger an den Strassenrand oder ganz auf die Fahrbahn. Das Sichtfeld der Verkehrsteilnehmenden wird eingeschränkt und führt zu Unfallgefahr. Gemäss Strassengesetz dürfen Pflanzen nicht in den Lichtraum von Strassen und Trottoirs ragen. Der Lichtraum gilt 4.5 Meter über Strassen und 2.5 Meter über Gehwegen (siehe Grafik). Hecken und Lebhäge sind auf die Hinterkante des Trottoirs zurückzuschneiden. Die Gemeinde bittet alle Verantwortlichen, die vorgeschriebenen Masse einzuhalten und wo nötig einen Rückschnitt vorzunehmen.