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Teilzonenplan Oberfahr Parz. Nr. 533, Au - Mitwirkungsverfahren

Die Gemeinde Au ist seit 2019 damit beschäftigt, die Kehricht-Unterflursysteme gemäss des Umsetzungskonzepts des Zweckverband Kehrrichtverwertung Rheintal KVR umzusetzen. Für eine zweckmässige Erschliessung ist im Gebiet Oberfahr / Neufeld eine marginale Ergänzung des Siedlungsgebiets für die Erstellung von öffentlichen Unterflurcontainern notwendig. Im Einzugsgebiet liegen das Wohnquartier Oberfahr sowie zwei weitere Mehrfamilienhäuser, Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe. Dafür sind vier UFS erforderlich. Wenn möglich werden UFS-Standorte prioritär auf Grundstücken der Gemeinde erstellt, bei Neubauten oder bei bereits bestehenden «Containerplätzen» stellen Private entsprechende Flächen zur Verfügung.

Der geplante Standort der UFS liegt ideal an einer Durchfahrts- und Erschliessungsstrasse. Damit soll die Entstehung von Mehrverkehr verhindert werden. Die Zu- und Wegfahrt für das Kehrichtfahrzeug ist ebenfalls gegeben.

Der Teilzonenplan Oberfahr Parz. Nr. 533 wird vom 22. Mai 2023 bis 20. Juni 2023 der ordentlichen Mitwirkung unterstellt (nach Art. 34 PBG). Die Unterlagen liegen im Gemeindehaus, Bauverwaltung (Büro 5), Kirchweg 6, Au zur Einsichtnahme öffentlich auf. Auf unserer amtlichen Publikationsplattform (publikationen.sg.ch) sind die Unterlagen elektronisch ebenfalls einsehbar.

Die Bevölkerung ist eingeladen, sich bis am 20. Juni 2023, zur geplanten Teilaufhebung zu äussern. Bitte senden Sie Ihre schriftliche Stellungnahme an: 

Gemeinderat Au, Kirchweg 6, 9434 Au

Informationen

Datum
22. Mai 2023
Herausgeber/-in
Bauverwaltung

Dokumente

Name
Planungsbericht_ZTP_Oberfahr.pdf (PDF, 2.83 MB) Download 0 Planungsbericht_ZTP_Oberfahr.pdf
Protokollauszug_GR1242023-Einzonung_Teilflache_Lehmen_Te.pdf (PDF, 1.43 MB) Download 1 Protokollauszug_GR1242023-Einzonung_Teilflache_Lehmen_Te.pdf
Teilzonenplan_Oberfahr.pdf (PDF, 487.63 kB) Download 2 Teilzonenplan_Oberfahr.pdf

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