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Zweckverband Feuerwehr Unteres Rheintal (FWUR); Rechtsgültigkeit Vereinbarung
9. Oktober 2025

Nachdem innert der Referendumsfrist vom 28. August 2025 bis 6. Oktober 2025 gegen die Vereinbarung betreffend Überführung der Feuerwehren Berneck-Au-Heerbrugg und Mittelrheintal samt dem darin enthaltenen I. Nachtrag zur Zweckverbandsvereinbarung Feuerwehr Unteres Rheintal kein Referendumsbegehren eingegangen und die Referendumsfrist somit unbenutzt abgelaufen ist, haben die Beschlüsse der Gemeinderäte Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau und Widnau Rechtsgültigkeit erlangt. Die Vereinbarung betreffend Überführung der Feuerwehren Berneck-Au-Heerbrugg und Mittelrheintal samt dem darin enthaltenen I. Nachtrag zur Zweckverbandsvereinbarung Feuerwehr Unteres Rheintal tritt mit der kantonalen Genehmigung des I. Nachtrags in Kraft.

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