Der Gemeinderat hat am 22. September 2025 Änderungen im Feuerschutzreglement beschlossen, um dieses an die Zweckverbandsvereinbarung Feuerwehr Unteres Rheintal (FWUR) anzupassen. Mit dem I. Nachtrag wird der Artikel 2 des Reglements so angepasst, dass die Aufgaben des Feuerschutzes klar zwischen der Gemeinde und dem Zweckverband geregelt sind. Die politische Gemeinde erfüllt die Aufgaben des Feuerschutzes nach den Vorschriften des kantonalen Rechts soweit dafür nicht der Zweckverband Feuerwehr Unteres Rheintal gemäss Zweckverbandsvereinbarung vom 17. Juli 2025 zuständig ist. Die Bestimmungen über die Feuerwehrersatzabgabe bleiben weiterhin in der Zuständigkeit der Mitgliedsgemeinden. Die bisherigen Vereinbarungen über gemeinsame Organe des Feuerschutzes zwischen den Gemeinden Berneck und Au-Heerbrugg (2002) sowie zwischen den Gemeinden Balgach, Diepoldsau und Widnau (2011) werden per 31. Dezember 2025 aufgehoben. Ab dem 1. Januar 2026 nimmt der Zweckverband Feuerwehr Unteres Rheintal seine Aufgaben wahr.
Der I. Nachtrag des Feuerschutzreglements (siehe Dokumente unten) untersteht vom 9. Oktober bis 17. November 2025 (40 Tage) dem fakultativen Referendum. Während dieser Frist können 400 in Au stimmberechtigte Personen ein Referendumsbegehren einreichen.
Zugehörige Objekte
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I. Nachtrag zum Feuerschutzreglement dat. 22.09.2025 (PDF, 22.61 kB) | Download | 0 | I. Nachtrag zum Feuerschutzreglement dat. 22.09.2025 |
Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Au, (PDF, 110.08 kB) | Download | 1 | Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Au, |