Die Elektrizitätsversorgung Au kann aufgrund tieferer Preise beim Einkauf der Energie bei den Stromtarifen 2026 Preissenkungen vornehmen.
Die Strompreise der Elektrizitätsversorgung Au für 2026 wurden am 23. Juli 2025 durch den Gemeinderat genehmigt.
Für das Jahr 2026 konnten die Preise in allen Tarifen durchschnittlich zwischen 2.28% und 9.42% gesenkt werden. Beim Doppeltarif beträgt die Senkung 7.916% im Hoch- und 9.42% im Niedertarif. Im Gewerbetarif 1 5.68% im Hoch- und 6.21% im Niedertarif. Im Gewerbetarif 2 gibt es im Hochtarif eine Senkung von 2.28% und im Niedertarif von 2.35.0%. Die Hochspannungskunden profitieren von einer Senkung zwischen 7.32% im Hoch- und 8.16% im Niedertarif.
Nebst den Tarifen für bezogene Energie, hat der Gemeinderat beschlossen, dass die ins Netz der Elektrizitätsversorgung Au eingespeiste Energie von Energieerzeugungsanlagen ab dem Jahr 2026 gemäss dem Referenzmarktpreis, bzw der Mindestvergütung dem Produzenten abgenommen wird.
FAQ Strompreise
Wie setzt sich der Strompreis 2026 zusammen?
Zu den bekannten Teilpreisen für die Netznutzung (inkl. Vorliegerkosten), den SDL, der Energie, den Abgaben an das Gemeinwesen (Konzessionsabgabe), dem Netzzuschlag gemäss Art 35 Energiegesetz, der Winterstromreserve hat der Bundesrat entschieden ab 2026 die neue Komponente der solidarisierten Kosten zu erheben. Wie bei anderen Bundesabgaben ist hier die EV Au nur das Inkasso verantwortlich und muss die Einnahmen 1:1 weitergeben.
Warum gibt es neu einen Messtarif?
Gemäss Artikel 17a StromVG in der Version gültig ab 1. Januar 2026 legen die Netzbetreiber ab dem Tarifjahr 2026 Messtarife fest. Die Messkosten sind nicht mehr Teil der Netznutzung, sondern müssen separat berechnet und tarifiert werden.
Gemäss Artikel 8 Absatz 1 StromVV in der Version gültig ab 1. Januar 2026 müssen die Netzbetreiber die Messtarife pro Tarifjahr für die unterschiedlichen Anschlussleistungen festlegen.
Rückliefertarif PV-Anlagen
Nach dem deutlichen Ja zum Stromgesetz gelten ab 2026 schweizweit vereinheitlichte Regeln für die Abnahme von Solarstrom, inklusive Mindestvergütungen für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW. Die Mindestvergütung soll bei tiefen Marktpreisen eine Amortisation über die Lebensdauer einer PV-Anlage sicherstellen.
Die EV Au wird den Rückliefertarif ab Januar 2026 an das Stromgesetz anpassen.
Was der Referenzmarktpreis für PV-Anlagen
Der Referenzmarktpreis wird vierteljährlich vom BFE festgelegt und basiert auf den durchschnittlichen Strompreisen an der Swissix Börse. Die Mindestvergütung von 6. Rp./kWh wird ausbezahlt, falls der BFE-Referenzmarktpreis darunter liegt.
Ist die Minimalvergütung tief?
Nein, ein Blick auf die letzten 10 Jahre zeigt, dass die Rücklieferpreise der EV Au nur in den Krisenjahren 2022 bis 2025 (verzögert wegen der strukturierten Beschaffung über 3 Jahre ) deutlich höher lag. In den Jahren 2016 bis 2022 lag der Preis zwischen 3.97 Rp./kWh und 6.80 Rp./kWh.