Kopfzeile

Feststellung Wahlergebnis vom 22. Oktober 2023
29. November 2023
Bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde stellt der Rat gemäss Art. 111 Gesetz über Wahlenund Abstimmungen (sGS 125.3) nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder rechtskräftiger Erledigung von Beschwerden das endgültige Ergebnis fest. Betreffend Ergebnis und Durchführung der kommunalen Urnenabstimmung vom 22. Oktober 2023 zur Ersatzwahl eines Mitglieds für die Geschäftsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2021/2024 ist die Beschwerdefrist unbenützt abgelaufen. Ein Mitglied für die Geschäftsprüfungskommission (Noël Dolder) wurde gewählt. Somit ist die Geschäftsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2021/2024 wieder vollzählig und es braucht keinen 2. Wahlgang. Der Gemeinderat hat das endgültige Ergebnis festgestellt und dankt allen Abstimmenden für ihr Vertrauen.

Fusszeile