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Planauflage, Zollstrasse - Nollenhornstrasse
17. August 2017
Gestützt auf Art. 29 ff des kantonalen Baugesetzes (731.1, abgekürzt BauG) wird öffentlich aufgelegt: Teilzonenplan Zollstras-se - Nollenhornstrasse, Parzelle Nr. 2437. Vom Gemeinderat erlassen am 7. August 2017. Ort der Auflage: Gemeindehaus, Kirchweg 6, Bauverwaltung Tiefbau, Büro 3. Auflagefrist: 18. August bis 18. September 2017. Einsprachen gegen den Teilzonenplan sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Au, Kirchweg 6, 9434 Au, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 29bis BauG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

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